Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Zielgruppe sind Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG), also (noch) nicht anerkannte Asylbewerber, die materiell hilfsbedürftig sind.
Mit den Arbeitsgelegenheiten soll den Leistungsberechtigten für die Zeit ihres (i.d.R.) vorübergehenden Aufenthaltes ermöglicht werden, in beschränktem Umfang ihre Lebenssituation selbst gestalten und finanziell verbessern zu können.
Darüber hinaus stellen die Überwindung der Sprachbarriere, der interkulturelle Austausch sowie das Kennenlernen verschiedener Arbeitsbereiche mögliche Ziele dar.
Die zu leistende Arbeit hat die Anforderung der Zusätzlichkeit zu erfüllen, da die zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde.